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Beitrag 25.02.2018

Ein Thema unseres letzten Treffen am 21.Februar waren die Ergebnisse des letzten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur für Wind- und Solarkraftwerke, deren Ergebnisse am 1. Februar bekannt gegeben wurden und im Detail auf den Seiten der Bundesnetzagentur nachgelesen werden können: www.bundesnetzagentur.de. Einen Zuschlag erhalten die Projekte mit den geringsten Preisen für eine kWh erzeugten, erneuerbaren Strom. Für Windkraftanlagen liegt der durchschnittliche Zuschlagswert der aktuellen Ausschreibung bei 4,73 ct/kWh, für PV-Anlagen bei 4,33 ct/kWh. Damit liegt der Preis für PV-Anlagen inzwischen unterhalb der Windkraft.

Die Preisdegressionen, welche heute Strompreise unter 5 cts/kWh ermöglichen, führen natürlich auch zu günstigeren Preisen bei privat errichteten PV-Anlagen. Deshalb ist auch eine Investition in eine solide geplant und kalkulierte, private PV-Anlage ist nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Heute liegt der wirtschaftliche Nutzen vor allem im Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms. Mit einer typischen Anlagengröße für EFH von 3-5 kWp läßt sich die jährliche Stromrechung einer Familie dauerhaft um etwa 30-50% verkleinern; kombiniert mit einem Stromspeicher läßt sich das noch deutlich steigern.


Beitrag 10.07.2017

Beim nächsten Energietisch werden wir uns u.a. mit den Ergebnissen der jüngsten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde beschäftigen. Hierzu informiert die Bundesnetzagentur: Mit 133 Geboten und einer beantragten Gesamtleistung von 646 MWh war die Auktion mehr als dreifach überzeichnet (gemäß EEG-Deckel erhielten lediglich 200 MWh einen Zuschlag). Insbesondere durch geänderte Verordnungen gingen alleine 18 von insgesamt 32 Zuschlägen nach Bayern, ein Zuschlag nach Baden-Württemberg und die restlichen Zuschläge gingen in den Osten Deutschlands – eine staatlich gesteuerte und bedenkliche Ungleichverteilung. Der höchste Zuschlagswert der Juni-Ausschreibung lag bei 5,9 Cents/kWh PV-Strom. Zum Vergleich – für das britische Atomkraftwerksprojekt Hinkley Point C sollen für jede kWh Atomstrom anfänglich umgerechnet knapp 11 Cent vergütet werden – plus jährlichen Inflationsausgleich über 35 Jahre. Warum sind hier die lauten Protagonisten marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht zu hören?


Beitrag 28.05.2017

Beim letzten Treffen haben wir uns mit den Ergebnissen des aktuellen Fahrradklima Tests für Bad Schönborn beschäftigt (http://www.adfc.de/fahrradklima-test). Dieser wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert und alle 2 Jahre durchgeführt. Die Bewertungen einer Gemeinde werden aus den Rückmeldungen ihrer Bürger ermittelt, als Maßstab dienen Schulnoten. Für Bad Schönborn haben sich 71 Mitbürger beteiligt. Die Gesamtergebnisse finden Sie unter http://www.fahrradklima-test.de/karte. Bad Schönborn erreichte eine für einen Kurort wenig schmeichelhafte Gesamtnote von 3,8. Trotz seiner für das Fahrradfahren hervorragenden geographischen Lage landeten wir im Vergleich der Städte mit ähnlicher Größe im hinteren Mittelfeld (200 von 364). Gegenüber 2014 konnte kein nennenswerter Fortschritt erzielt werden. Leider wird sich auch in 2017 daran wenig ändern, denn für dieses Jahr wurden die im ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Mittel zugunsten anderer Prioritäten gestrichen. Somit fehlt es an einem ernstzunehmenden Auftrag des Gemeinderats, und es bleibt der Gemeindeverwaltung zu wenig Handlungsspielraum, um eine nachhaltige Veränderung in Gang zu bringen. Bleibt zu hoffen, dass sich bei der Prioritätensetzung für 2018 ein Mehrheitsvotum für eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur findet.

„Keine neuen AKW: Schweizer stimmen für Atomausstieg“ titelte z.B. die Tagesschau am 21. Mai. Natürlich war das auch ein Thema beim letzten Energietisch. Dabei ging es um deutlich mehr als „nur“ den Atomausstieg. Mit einem Votum von 58% haben sich die Schweizer Bürger klar für die „Energiestrategie 2050“ ausgesprochen. Und dies trotz einer massiven Gegenkampagne in den Medien, bei der u.a. gezielt Angstszenarien verbreitet wurden, wie wir sie auch in Deutschland bereits kennen. Für die Gesetzesinitiative kämpfte u.a. auch die Allianz „Schweizer Wirtschaft für die ES2050“ mit prominenten Unternehmen wie z.B. die ABB Schweiz und Coop. Das Gesetz soll nun Anfang 2018 in Kraft treten. Es verbietet den Bau neuer Atomkraftwerke, verschärft die Richtwerte für den CO2-Ausstoß von Autos und erhöht Fördergelder für erneuerbare Energien. Die fünf bestehenden Kraftwerke sollen am Netz bleiben, solange sie von der Aufsichtsbehörde als sicher eingestuft werden. Drei davon befinden sich nahe der deutschen Grenze. Der fehlende Energiemenge soll durch erneuerbare Energien sowie durch Energieeinsparungen zu ersetzen.


Beitrag 26.03.2017

Vom 7. – 9. April 2017 finden in Kraichtal-Menzingen die “Energietage Kraichgau” statt mit Informationen, Vorträgen, vielen Ausstellern und Beratungsmöglichkeiten zu Heizwärme, Gebäudesanierung, Energieeinsparung, ernererbare Energien und E-Mobilität. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.energiewende-regional.de/.

Im letzten Bericht hatten wir über den ‘Investitionsabzugsbetrag’ und ‘Sonderabschreibung’ für eine PV-Anlage geschrieben, die gleich zu Beginn während der Planung wichtig sind. Während des Betriebs muss auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer entrichtet werden. Die erforderlichen Informationen werden über eine Umsatzsteuererklärung angegeben. Hierzu wird zunächst die ‘unentgeltlichen Wertabgabe’ (§3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UstG) bestimmt. Das ist genau der Nettobetrag, den man an seinen Stromanbieter zahlen müßte, wenn man den eigenverbrauchten Strom von diesem gekauft hätte. Davon 19 % sind die Umsatzsteuereinnahmen aus dem selbstverbrauchten Strom. Merke: bzgl. der Umsatzsteuer ist es dem Finanzamt egal, ob man den verbrauchten Strom kauft oder selbst erzeugt. Um Ihnen den steuerlichen Sachverhalt näher zu bringen, planen wir beim nächsten Treffen am 12. April einen kleinen Vortrag mit Beispielrechnung. Gerne beantworten wir – soweit möglich – auch Ihre Rückfragen. Eine individuelle Steuerberatung ist aus juristischen Gründen jedoch nicht möglich.


Beitrag 13.03.2017

Beim letzten Treffen haben wir uns mit den steuerlichen Aspekten von PV-Anlagen auseinandergesetzt, die leider zunehmend komplizierter werden. Dabei haben wir z.B. erfahren, dass man bis zu 40 % des Anlagenpreises über den ‘Investitionsabzugsbetrag’ (§7g Abs. 1 EstG) bereits bis zu 3 Jahre vor dem Bau der Anlage absetzen kann. Oder dass in den fünf Jahren ab Inbetriebnahme zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 20 % ‘Sonderabschreibung’ (§7g Abs. 5 EstG) möglich sind. Heutige PV-Anlagen plant man sinnvollerweise so, dass ein möglichst großer Teil des produzierten Stroms selbst verbraucht wird, weil die Kosten für den Strombezug 2,5 – 3 mal höher sind als die Vergütung für eine eingespeiste kWh und zudem in der Zukunft von weiter steigenden Strompreisen auszugehen ist. Der Eigenverbrauch muss wie die eingespeiste Strommenge ebenfalls steuerlich behandelt werden. Dahinter steckt der Gedanke, dass – analog zur Mehrwertsteuer für vom Stromanbieter bezogenen Strom – für selbst erzeugten und verbrauchten Strom Umsatzsteuer zu entrichten ist. Zur Ermittlung gibt es wiederum drei unterschiedliche Ansätze, aus denen der niedrigste Wert als steuerliche Einnahme der PV-Anlage angesetzt werden darf.

Fazit: Um bei der steuerlichen Handhabung insbesondere von Anfang an alles richtig zu machen, muss man sich entweder selbst reinbeißen oder sich jemanden organisieren, der das gut und professionell kann.


Beitrag 27.02.2017

Wir werden dabei über steuerliche Grundprinzipien von PV-Anlagen sprechen, wie z.B. die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs und die Abschreibung von Anlagen. Mit dem EEG 2017 wurden neue Verpflichtungen und Fristen festgelegt, die zu beachten sind. Beispielsweise mussten Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur bis zum 28. Februar über Anlagen mit Eigenverbrauch ab 7 kWp informiert werden. Wer das bisher versäumte, sollte es bald möglichst nachholen. Ein unverkennbares Muster der vielen EEG-„Novellen“, die praktisch im jährlichen Takt erfolgen, ist das stete Ändern der Regeln und das Hinzufügen weiterer formaler Erfordernisse. Ob das auch dem Zweck dient abzuschrecken, sei dahingestellt. Was man jedoch sicher sagen kann ist, dass der Betrieb privater PV-Anlagen zunehmend verkompliziert wird. Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. unter www.info-eeg.de/informationen.


Beitrag 29.01.2017

Beim letzten Treffen hatten wir Erik Dammert von der Freiwilligen Feuerwehr zu Gast, der maßgeblich an der Erstellung eines Notfallkonzepts für unsere Gemeinde mitwirkt und vor kurzem auch hierzu dem Gemeinderat berichtete. Dabei geht es um Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger in Krisensituationen. Sie sollen die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung erhalten sowie wichtige Infrastrukturen und Funktionen wie z.B. Feuerwehr, Wasser- und Energieversorgung, Ernährung, medizinische Versorgung und Kommunikation sicherstellen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) plant und organisiert entsprechende Massnahmen auf Bundesebene. Sie stellen klar, dass auch die Bevölkerung ihren Beitrag zum eigenen Schutz leisten sollte und empfiehlt deshalb u.a., das jeder Haushalt einen Vorrat von Lebensmitteln für zehn Tage vorhalten soll. Die Empfehlungen des BKK sind in dem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ kurz und gut verständlich dokumentiert, der kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden kann (https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Ratgeber_node.html).

Ein vom Büro für Technikfolgenabschätzung beim deutschen Bundestag gut untersuchtes Krisenszenario ist der großflächige Stromausfall, auch Blackout genannt (TAB-Arbeitsbericht 141). Hierfür beschafft die Gemeinde aktuell drei leistungsfähige Stromerzeuger, die im Krisenfall das Rathaus in Mingolsheim und beide Feuerwehren unabhängig mit Energie versorgen sollen. Hierfür bieten aber auch die erneuerbare Energien besondere Möglichkeiten, die bislang noch wenig diskutiert werden. Eine Photovoltaikanlage kann mit geringem technischen Aufwand „inselfähig“ gemacht werden. Dadurch kann sie völlig unabängig vom Stromnetz Strom produzieren und somit im Krisenfall die Versorgungssituation erheblich verbessern. Selbst beim Ausfall der Notstromaggregate (z.b. durch technischen Defekt oder Treibstoffmangel) würde immer noch über einige Stunden am Tag regelmäßig Strom bereit stehen. Ähnliche Lösungen sind auch mit Blockheizkraftwerken möglich, die je nach technischem Konzept sogar bedarfsabhängig betrieben werden können. Ein großer Vorteil dieser Lösungen liegt darin, dass sie nicht nur im Krisenfall sondern dauerhaft Strom liefern und damit auch Erträge erwirtschaften und sich somit über die Zeit selbst finanzieren. Die damit erzielte erhebliche, zusätzliche Sicherheit für den Krisenfall gibt es – bei richtigem technischen Konzept und Betrieb – umsonst.

Natürlich haben auch Bürger die Möglichkeit, eigene Photovoltaikanlagen mit überschaubarem finanziellen Aufwand inselfähig zu machen. So nutzen z.B. viele Wanderheime und Almhütten in den Alpen diese Möglichkeit bereits seit vielen Jahren.

Weiterhin konnte bei unserem Treffen letzte Woche eine ganz besondere Lampe bestaunt werden: das „Gravity Light“. Diese Lampe arbeitet alleine mit der Schwerkraft, also komplett ohne Stromanschluss oder Batterien. Informationen hierzu gibt es unter gravitylight.org.


Beitrag 09.10.2016

Elektromobiltät in Bad Schönborn und unseren Nachbargemeinden

Im Rahmen des regionalen Projekts zeozweifrei unterwegs, eines der größten E-Carsharing-Projekte in Deutschland, stehen seit dem 1. Oktober die ersten 25 Elektroautos bei uns im Kraichgau zur Verfügung. Insgesamt sind 39 geplant. Unsere Gemeinde nimmt am Projekt teil, je eines der Elektromobile (Renault Zoe) ist in Mingolsheim (am Bahnhof) und in Langenbrücken (Klammenstrasse, Nähe des Rathaus) stationiert. Zwei weitere Fahrzeuge sind für unsere Gemeinde geplant.

Die Autos können ab sofort von Jedermann ausgeliehen werden. Dazu muss man sich zunächst unter www.zeozweifrei-unterwegs.de online registrieren. Anschließend erhält man im Bürgerbüro seine Nutzerkarte, mit der sich die „zeos“ öffnen lassen. Es gibt weder eine Anmeldegebühr, Kaution noch eine Grundgebühr. Für die tatsächliche Nutzung der Autos fallen lediglich ein Euro pro Stunde und 18 Cent pro gefahrenen Kilometer an.

Das Projekt wurde von der Regionalen Wirtschaftsförderung Bruchsal (WFG) initiiert und vorangetrieben. Weitere Informationen zum Projekt sowie den direkten Link zur Registrierung für das zeo-Carsharing gibt es unter www.zeozweifrei-unterwegs.de, einen Bericht zur feierlichen Übergabe und weiterehn Hintergründen kann hier eingesehen werden: http://www.sonnenseite.com/de/mobilitaet/startschuss-fuer-eines-der-groessten-e-carsharing-projekte-in-deutschland.html.


Beitrag 11.09.2016

Unser Treffen letzten Mittwoch fand zum ersten Mal im neuen Familienzentrum in der Kraichgauhalle in Langenbrücken statt. Der Raum ist deutlich größer als der in Mingolsheim und er ist sehr schön geworden. Nach etwas Suchen hatten wir dann auch Licht. Für Vorträge und Präsentationen vor interessierten Bürgern ist er sehr gut geeignet.

Thema des Abends waren PV-Speicher-Systeme. Hierzu hatte unser Mitglied Dieter Zürn eine Präsentation vorbereitet, in der er zunächst eine allgemeine Einführung in das Thema gab, dann Vor- und Nachteile der gängigsten aktuellen PV-Speicher-Typen erläuterte und mit uns die Vor- und Nachteile von DC- und AC-gekoppelten Systemlösungen diskutierte (d.h. PV-Speicher-Lösungen, die im Gleichstrom- oder im Wechselstromstrang eingebunden werden). Anschliessend stellte er uns die von ihm selbst geplante und diesen Sommer installierte Speicherlösung in seinem Eigenheim vor und demonstrierte, wie er die Anlage aus der Ferne online überwachen und auch steuern kann.


Beitrag 31.07.2016

Beitrag 31.07.2016Beim Treffen letzten Mittwoch hatten wir Michael Loepthien von der EnBW zu Gast. Er arbeitet im Bereich Erneuerbare Energien und ist einer von drei Projektleitern für PV-Anlagen. In einem spannenden, informativen Vortrag gab er uns einen Einblick in die Strategie 2020, mit der sich die EnBW den fundamentalen Veränderungen im Energiemarkt stellt. Dabei sind Investitionen von 14 Mrd € geplant, mit denen mindestens eine Verdopplung des Anteils der erneuerbarer Energien an der installierten Anlagenleistung der EnBW erreicht werden soll (von 19% auf über 40%). Weitere Geschäftsfelder sind Netzausbau, Energiemanagement-Services, Smart Grid und Anwendungen im Bereich Elektromobilität. Damit will die EnBW im Jahr 2020 wieder ein operatives Ergebnis erreichen, wie sie es 2012 vor den Umbau-Massnahmen erzielte (2,4 Mrd €). Eine große Herausforderung dabei sind u.a. die Weiterentwicklung und Umschulung vieler Mitarbeiter. Wichtige erste Schritte sind vollzogen, heute arbeiten bereits 800 EnBW-Mitarbeiter im Geschäftsbereich Erneuerbare Energien.

Verglichen mit der Windkraft mit den bekannten Offshore-Projekten Baltic I & II ist der Solarenergiesektor der EnBW heute deutlich kleiner. Bis 2020 peilt die EnBW einen Ausbau von bis zu 300 MW an. Allerdings ist die EnBW heute davon mit etwa 30 MW noch weit entfernt. Deshalb sucht die EnBW intensiv nach geeigneten Flächen und Partnern, insbesondere auch Kommunen. Dabei bietet sie sehr flexible Beteiligungsoptionen an, zu denen auch die Möglichkeit für Bürgerbeteiligungen gehören.