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Energietisch 5. Okt. 22: Wärmepumpen

In Anbetracht explodierender Heizkosten sind viele Glaubenssätze und Erfahrungswerte rund um das Thema Heizen nicht nur ins Wanken gekommen, sondern sind schlicht zur Makulatur geworden. Weiterhin befinden wir uns noch in Mitten dieser Veränderungen, das Ende ist noch nicht absehbar. Aktuell kann niemand eine verlässliche Prognose für die nächsten Jahre geben, zu viel ist immer noch in Bewegung.

Unabhängig davon schreitet der Klimawandel nahezu ungebremst voran und deshalb wird die Wärmewende immer drängender. Klimaneutralität, wie sie sich Bund, Land, Landkreis und auch die Gemeinde Bad Schönborn zum Ziel gesetzt haben, bedeutet auch allen Wärmebedarf klimaneutral zu decken.

Eine Entscheidung für eine neue oder ertüchtigte Heizung bindet über viele Jahre an die Technik und den „Brennstoff“, weil ein Wechsel bereits wenige Jahre danach zu erheblichen finanziellen Verlusten führen würde.

Entsprechend hoch ist die Unsicherheit bei Eigenheimbesitzern und Vermietern, Gewerbetreibenden und Kommunen. Wie können Heizkosten gespart werden? Was kann an der bestehenden Anlage noch optimiert werden? Hilft eine Zusatzheizung mit einem anderen Energieträger? Oder muss die alte Heizung raus und eine Neue rein? Und welche dann?

Wer diese Diskussion aufmerksam verfolgt hat weiß, dass viele Experten und auch die Bundesregierung dabei vor allem auf Wärmepumpen-Heizungen setzen. Hierzu konnten wir wieder einen spannenden Gast gewinnen: Michael Heiler, Geschäftsführer der MHK Wärme- und Kältetechnik GmbH in Kirrlach, gab uns einen umfassenden und detailreichen Einblick in das Thema Wärmepumpen. In über 20 Jahren mit der Planung und Umsetzung von Wärmepumpenprojekten unterschiedlichster Bauart und Größe erarbeitete er sich eine außergewöhnliche praktische Expertise, wie sie nur wenige besitzen. Seine Erfahrungen bringt er auch in die Gremienarbeit der Branche ein, in der er gut vernetzt ist. Und er wirkt auch aktiv bei der Weiterentwicklung der Wärmepumpentechnik mit, z.B. in gemeinsamen Pilotprojekten mit einem führenden Hersteller.

Das Thema Wärmepumpe ist in der Tat umfänglich und – ohne zu übertreiben – komplex. Warum spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle? Welche Arten der Wärmepumpe gibt es? Welche Primärquelle? Welches Kältemittel? Vorlauftemperatur? Splittgeräte, Monoblock, Invertertechnik? Monovalent, bivalent, monoenergetisch? Kühlen? COP und JAZ? Wärmepumpe und Photovoltaik? Was ist bei Planung und Projektierung zu beachten? Nutzerverhalten? …  Michael Heiler verstand es bestens, uns nicht nur sicher durch die verschiedenen Facetten dieses Themas hindurch zu manövrieren, sondern uns immer wieder mitzunehmen und geduldig alle unsere Fragen zu beantworten. Vielen Dank an dieser Stelle nochmals für den spannenden und informativen Abend.

Michael Heiler hat freundlicherweise zugestimmt, die Folien auf unserer Homepage zu verlinken.


Energietisch 6. Juli 2022: Bürgerenergie in Bad Schönborn

Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam.
wusste Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818–1888), einer der Väter der genossenschaftlichen Bewegung in Deutschland.

Im Juli 2019 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, Bad Schönborn bis 2030 zu einer klimaneutralen Gemeinde zu machen. Dabei war sich das Gremium darüber klar, dass dieses ambitionierte Ziel nur zu erreichen ist, wenn sich die Gemeinde als Ganzes hinter dieses Ziel stellt und aktiv vorantreibt, was insbesondere alle Bürger und Vereine einschließt.

Auch um mit gutem Beispiel voranzugehen plant die Gemeinde Bad Schönborn auf allen geeigneten kommunalen Dächern Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Der erzeugte Strom soll dann direkt dazu beitragen, den Energiebedarf dieser Liegenschaften zu decken. Gleichzeitig sollen auch Bad Schönborner Bürger die Möglichkeit bekommen, sich an diesem Engagement zu beteiligen und mitzuwirken. Mit der BEG Kraichgau (BEG=Bürgerenergiegenossenschaft) hat die Gemeinde bereits einen kompetenten regionalen Partner dafür gewonnen.

Deshalb haben wir uns sehr gefreut, dass Florian Oeß, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BEG Kraichgau und Benjamin Reif, Geschäftsführer der neu gegründeten BürgerEnergie Kraichgau Service GmbH der BEG, der Einladung zu unserem Juli-Energietisch gefolgt sind. Weiterhin durften wir Gäste aus dem Solarverein Waghäusel und dem Initiativkreis Energie Kraichgau begrüßen, die ebenfalls großes Interesse an genossenschaftlich organisierter Bürgerenergie in ihren Gemeinden haben, den Abend mit Spannung verfolgten und zum interkommunalen Austausch nutzten.

Mit der hier verlinkten Präsentation über die BEG Kraichgau starteten wir in den Abend und gewannen einen guten Überblick über Motivation, Team, Historie, aktuelle Situation und auch Planungen der BEG für die nächste Zukunft. Mehrfach stellte Florian Oeß die Wichtigkeit und Dringlichkeit einer echten (nicht nur finanziellen) Bürgerbeteiligung an der Energiewende in den Fokus der Präsentation. Der weitere Abend war von einem lebhaften und sehr offen Austausch geprägt. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und auch mit Rücksicht auf die beiden Referenten beendeten wir den offiziellen Teil der Veranstaltung gegen 23:00 Uhr.

Eine weitere Möglichkeit, mit der BEG Kraichgau direkt in den Kontakt zu kommen und z.B. mehr über die Möglichkeiten eines bürgergenossenschaftlichen Engagements zu erfahren, bietet sich am kommenden Sonntag Nachmittag (17.7.) beim Familienfest im Kurpark Mingolsheim. Die BEG wird mit einem Stand vor Ort sein.


Das Bürgerenergie-Nahwärmenetz in Mauer

Am 12.03.2022 hatten wir die Gelegenheit, das Bürgerenergie-Nahwärmenetz in Mauer zu besichtigen.
Das Nahwärmenetz wurde durch die Bürgerenergie-Genossenschaft BEG Kraichgau projektiert und genossenschaftlich finanziert. Mit der Planung, Umsetzung und dem Betrieb hat die BEG Kraichgau die
UBP-group in Wiesloch als Generalunternehmer beauftragt.
Auf diese Weise blieb und bleibt die Wertschöpfung aus dem Projekt vollständig in der Region.

Einen ausführlichen Bericht von diesem spannenden Nachmittag hat unser Mitglied Thomas verfasst.


Beitrag 25.02.2018

Ein Thema unseres letzten Treffen am 21.Februar waren die Ergebnisse des letzten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur für Wind- und Solarkraftwerke, deren Ergebnisse am 1. Februar bekannt gegeben wurden und im Detail auf den Seiten der Bundesnetzagentur nachgelesen werden können: www.bundesnetzagentur.de. Einen Zuschlag erhalten die Projekte mit den geringsten Preisen für eine kWh erzeugten, erneuerbaren Strom. Für Windkraftanlagen liegt der durchschnittliche Zuschlagswert der aktuellen Ausschreibung bei 4,73 ct/kWh, für PV-Anlagen bei 4,33 ct/kWh. Damit liegt der Preis für PV-Anlagen inzwischen unterhalb der Windkraft.

Die Preisdegressionen, welche heute Strompreise unter 5 cts/kWh ermöglichen, führen natürlich auch zu günstigeren Preisen bei privat errichteten PV-Anlagen. Deshalb ist auch eine Investition in eine solide geplant und kalkulierte, private PV-Anlage ist nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Heute liegt der wirtschaftliche Nutzen vor allem im Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms. Mit einer typischen Anlagengröße für EFH von 3-5 kWp läßt sich die jährliche Stromrechung einer Familie dauerhaft um etwa 30-50% verkleinern; kombiniert mit einem Stromspeicher läßt sich das noch deutlich steigern.


Beitrag 10.07.2017

Beim nächsten Energietisch werden wir uns u.a. mit den Ergebnissen der jüngsten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde beschäftigen. Hierzu informiert die Bundesnetzagentur: Mit 133 Geboten und einer beantragten Gesamtleistung von 646 MWh war die Auktion mehr als dreifach überzeichnet (gemäß EEG-Deckel erhielten lediglich 200 MWh einen Zuschlag). Insbesondere durch geänderte Verordnungen gingen alleine 18 von insgesamt 32 Zuschlägen nach Bayern, ein Zuschlag nach Baden-Württemberg und die restlichen Zuschläge gingen in den Osten Deutschlands – eine staatlich gesteuerte und bedenkliche Ungleichverteilung. Der höchste Zuschlagswert der Juni-Ausschreibung lag bei 5,9 Cents/kWh PV-Strom. Zum Vergleich – für das britische Atomkraftwerksprojekt Hinkley Point C sollen für jede kWh Atomstrom anfänglich umgerechnet knapp 11 Cent vergütet werden – plus jährlichen Inflationsausgleich über 35 Jahre. Warum sind hier die lauten Protagonisten marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht zu hören?


Beitrag 28.05.2017

Beim letzten Treffen haben wir uns mit den Ergebnissen des aktuellen Fahrradklima Tests für Bad Schönborn beschäftigt (http://www.adfc.de/fahrradklima-test). Dieser wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert und alle 2 Jahre durchgeführt. Die Bewertungen einer Gemeinde werden aus den Rückmeldungen ihrer Bürger ermittelt, als Maßstab dienen Schulnoten. Für Bad Schönborn haben sich 71 Mitbürger beteiligt. Die Gesamtergebnisse finden Sie unter http://www.fahrradklima-test.de/karte. Bad Schönborn erreichte eine für einen Kurort wenig schmeichelhafte Gesamtnote von 3,8. Trotz seiner für das Fahrradfahren hervorragenden geographischen Lage landeten wir im Vergleich der Städte mit ähnlicher Größe im hinteren Mittelfeld (200 von 364). Gegenüber 2014 konnte kein nennenswerter Fortschritt erzielt werden. Leider wird sich auch in 2017 daran wenig ändern, denn für dieses Jahr wurden die im ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Mittel zugunsten anderer Prioritäten gestrichen. Somit fehlt es an einem ernstzunehmenden Auftrag des Gemeinderats, und es bleibt der Gemeindeverwaltung zu wenig Handlungsspielraum, um eine nachhaltige Veränderung in Gang zu bringen. Bleibt zu hoffen, dass sich bei der Prioritätensetzung für 2018 ein Mehrheitsvotum für eine Verbesserung der Fahrradinfrastruktur findet.

„Keine neuen AKW: Schweizer stimmen für Atomausstieg“ titelte z.B. die Tagesschau am 21. Mai. Natürlich war das auch ein Thema beim letzten Energietisch. Dabei ging es um deutlich mehr als „nur“ den Atomausstieg. Mit einem Votum von 58% haben sich die Schweizer Bürger klar für die „Energiestrategie 2050“ ausgesprochen. Und dies trotz einer massiven Gegenkampagne in den Medien, bei der u.a. gezielt Angstszenarien verbreitet wurden, wie wir sie auch in Deutschland bereits kennen. Für die Gesetzesinitiative kämpfte u.a. auch die Allianz „Schweizer Wirtschaft für die ES2050“ mit prominenten Unternehmen wie z.B. die ABB Schweiz und Coop. Das Gesetz soll nun Anfang 2018 in Kraft treten. Es verbietet den Bau neuer Atomkraftwerke, verschärft die Richtwerte für den CO2-Ausstoß von Autos und erhöht Fördergelder für erneuerbare Energien. Die fünf bestehenden Kraftwerke sollen am Netz bleiben, solange sie von der Aufsichtsbehörde als sicher eingestuft werden. Drei davon befinden sich nahe der deutschen Grenze. Der fehlende Energiemenge soll durch erneuerbare Energien sowie durch Energieeinsparungen zu ersetzen.


Beitrag 26.03.2017

Vom 7. – 9. April 2017 finden in Kraichtal-Menzingen die “Energietage Kraichgau” statt mit Informationen, Vorträgen, vielen Ausstellern und Beratungsmöglichkeiten zu Heizwärme, Gebäudesanierung, Energieeinsparung, ernererbare Energien und E-Mobilität. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.energiewende-regional.de/.

Im letzten Bericht hatten wir über den ‘Investitionsabzugsbetrag’ und ‘Sonderabschreibung’ für eine PV-Anlage geschrieben, die gleich zu Beginn während der Planung wichtig sind. Während des Betriebs muss auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer entrichtet werden. Die erforderlichen Informationen werden über eine Umsatzsteuererklärung angegeben. Hierzu wird zunächst die ‘unentgeltlichen Wertabgabe’ (§3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UstG) bestimmt. Das ist genau der Nettobetrag, den man an seinen Stromanbieter zahlen müßte, wenn man den eigenverbrauchten Strom von diesem gekauft hätte. Davon 19 % sind die Umsatzsteuereinnahmen aus dem selbstverbrauchten Strom. Merke: bzgl. der Umsatzsteuer ist es dem Finanzamt egal, ob man den verbrauchten Strom kauft oder selbst erzeugt. Um Ihnen den steuerlichen Sachverhalt näher zu bringen, planen wir beim nächsten Treffen am 12. April einen kleinen Vortrag mit Beispielrechnung. Gerne beantworten wir – soweit möglich – auch Ihre Rückfragen. Eine individuelle Steuerberatung ist aus juristischen Gründen jedoch nicht möglich.


Beitrag 13.03.2017

Beim letzten Treffen haben wir uns mit den steuerlichen Aspekten von PV-Anlagen auseinandergesetzt, die leider zunehmend komplizierter werden. Dabei haben wir z.B. erfahren, dass man bis zu 40 % des Anlagenpreises über den ‘Investitionsabzugsbetrag’ (§7g Abs. 1 EstG) bereits bis zu 3 Jahre vor dem Bau der Anlage absetzen kann. Oder dass in den fünf Jahren ab Inbetriebnahme zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 20 % ‘Sonderabschreibung’ (§7g Abs. 5 EstG) möglich sind. Heutige PV-Anlagen plant man sinnvollerweise so, dass ein möglichst großer Teil des produzierten Stroms selbst verbraucht wird, weil die Kosten für den Strombezug 2,5 – 3 mal höher sind als die Vergütung für eine eingespeiste kWh und zudem in der Zukunft von weiter steigenden Strompreisen auszugehen ist. Der Eigenverbrauch muss wie die eingespeiste Strommenge ebenfalls steuerlich behandelt werden. Dahinter steckt der Gedanke, dass – analog zur Mehrwertsteuer für vom Stromanbieter bezogenen Strom – für selbst erzeugten und verbrauchten Strom Umsatzsteuer zu entrichten ist. Zur Ermittlung gibt es wiederum drei unterschiedliche Ansätze, aus denen der niedrigste Wert als steuerliche Einnahme der PV-Anlage angesetzt werden darf.

Fazit: Um bei der steuerlichen Handhabung insbesondere von Anfang an alles richtig zu machen, muss man sich entweder selbst reinbeißen oder sich jemanden organisieren, der das gut und professionell kann.


Beitrag 27.02.2017

Wir werden dabei über steuerliche Grundprinzipien von PV-Anlagen sprechen, wie z.B. die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs und die Abschreibung von Anlagen. Mit dem EEG 2017 wurden neue Verpflichtungen und Fristen festgelegt, die zu beachten sind. Beispielsweise mussten Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur bis zum 28. Februar über Anlagen mit Eigenverbrauch ab 7 kWp informiert werden. Wer das bisher versäumte, sollte es bald möglichst nachholen. Ein unverkennbares Muster der vielen EEG-„Novellen“, die praktisch im jährlichen Takt erfolgen, ist das stete Ändern der Regeln und das Hinzufügen weiterer formaler Erfordernisse. Ob das auch dem Zweck dient abzuschrecken, sei dahingestellt. Was man jedoch sicher sagen kann ist, dass der Betrieb privater PV-Anlagen zunehmend verkompliziert wird. Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. unter www.info-eeg.de/informationen.


Beitrag 29.01.2017

Beim letzten Treffen hatten wir Erik Dammert von der Freiwilligen Feuerwehr zu Gast, der maßgeblich an der Erstellung eines Notfallkonzepts für unsere Gemeinde mitwirkt und vor kurzem auch hierzu dem Gemeinderat berichtete. Dabei geht es um Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger in Krisensituationen. Sie sollen die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung erhalten sowie wichtige Infrastrukturen und Funktionen wie z.B. Feuerwehr, Wasser- und Energieversorgung, Ernährung, medizinische Versorgung und Kommunikation sicherstellen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) plant und organisiert entsprechende Massnahmen auf Bundesebene. Sie stellen klar, dass auch die Bevölkerung ihren Beitrag zum eigenen Schutz leisten sollte und empfiehlt deshalb u.a., das jeder Haushalt einen Vorrat von Lebensmitteln für zehn Tage vorhalten soll. Die Empfehlungen des BKK sind in dem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ kurz und gut verständlich dokumentiert, der kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden kann (https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Ratgeber_node.html).

Ein vom Büro für Technikfolgenabschätzung beim deutschen Bundestag gut untersuchtes Krisenszenario ist der großflächige Stromausfall, auch Blackout genannt (TAB-Arbeitsbericht 141). Hierfür beschafft die Gemeinde aktuell drei leistungsfähige Stromerzeuger, die im Krisenfall das Rathaus in Mingolsheim und beide Feuerwehren unabhängig mit Energie versorgen sollen. Hierfür bieten aber auch die erneuerbare Energien besondere Möglichkeiten, die bislang noch wenig diskutiert werden. Eine Photovoltaikanlage kann mit geringem technischen Aufwand „inselfähig“ gemacht werden. Dadurch kann sie völlig unabängig vom Stromnetz Strom produzieren und somit im Krisenfall die Versorgungssituation erheblich verbessern. Selbst beim Ausfall der Notstromaggregate (z.b. durch technischen Defekt oder Treibstoffmangel) würde immer noch über einige Stunden am Tag regelmäßig Strom bereit stehen. Ähnliche Lösungen sind auch mit Blockheizkraftwerken möglich, die je nach technischem Konzept sogar bedarfsabhängig betrieben werden können. Ein großer Vorteil dieser Lösungen liegt darin, dass sie nicht nur im Krisenfall sondern dauerhaft Strom liefern und damit auch Erträge erwirtschaften und sich somit über die Zeit selbst finanzieren. Die damit erzielte erhebliche, zusätzliche Sicherheit für den Krisenfall gibt es – bei richtigem technischen Konzept und Betrieb – umsonst.

Natürlich haben auch Bürger die Möglichkeit, eigene Photovoltaikanlagen mit überschaubarem finanziellen Aufwand inselfähig zu machen. So nutzen z.B. viele Wanderheime und Almhütten in den Alpen diese Möglichkeit bereits seit vielen Jahren.

Weiterhin konnte bei unserem Treffen letzte Woche eine ganz besondere Lampe bestaunt werden: das „Gravity Light“. Diese Lampe arbeitet alleine mit der Schwerkraft, also komplett ohne Stromanschluss oder Batterien. Informationen hierzu gibt es unter gravitylight.org.