Energietisch 5. Okt. 22: Wärmepumpen
In Anbetracht explodierender Heizkosten sind viele Glaubenssätze und Erfahrungswerte rund um das Thema Heizen nicht nur ins Wanken gekommen, sondern sind schlicht zur Makulatur geworden. Weiterhin befinden wir uns noch in Mitten dieser Veränderungen, das Ende ist noch nicht absehbar. Aktuell kann niemand eine verlässliche Prognose für die nächsten Jahre geben, zu viel ist immer noch in Bewegung.
Unabhängig davon schreitet der Klimawandel nahezu ungebremst voran und deshalb wird die Wärmewende immer drängender. Klimaneutralität, wie sie sich Bund, Land, Landkreis und auch die Gemeinde Bad Schönborn zum Ziel gesetzt haben, bedeutet auch allen Wärmebedarf klimaneutral zu decken.
Eine Entscheidung für eine neue oder ertüchtigte Heizung bindet über viele Jahre an die Technik und den „Brennstoff“, weil ein Wechsel bereits wenige Jahre danach zu erheblichen finanziellen Verlusten führen würde.
Entsprechend hoch ist die Unsicherheit bei Eigenheimbesitzern und Vermietern, Gewerbetreibenden und Kommunen. Wie können Heizkosten gespart werden? Was kann an der bestehenden Anlage noch optimiert werden? Hilft eine Zusatzheizung mit einem anderen Energieträger? Oder muss die alte Heizung raus und eine Neue rein? Und welche dann?
Wer diese Diskussion aufmerksam verfolgt hat weiß, dass viele Experten und auch die Bundesregierung dabei vor allem auf Wärmepumpen-Heizungen setzen. Hierzu konnten wir wieder einen spannenden Gast gewinnen: Michael Heiler, Geschäftsführer der MHK Wärme- und Kältetechnik GmbH in Kirrlach, gab uns einen umfassenden und detailreichen Einblick in das Thema Wärmepumpen. In über 20 Jahren mit der Planung und Umsetzung von Wärmepumpenprojekten unterschiedlichster Bauart und Größe erarbeitete er sich eine außergewöhnliche praktische Expertise, wie sie nur wenige besitzen. Seine Erfahrungen bringt er auch in die Gremienarbeit der Branche ein, in der er gut vernetzt ist. Und er wirkt auch aktiv bei der Weiterentwicklung der Wärmepumpentechnik mit, z.B. in gemeinsamen Pilotprojekten mit einem führenden Hersteller.
Das Thema Wärmepumpe ist in der Tat umfänglich und – ohne zu übertreiben – komplex. Warum spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle? Welche Arten der Wärmepumpe gibt es? Welche Primärquelle? Welches Kältemittel? Vorlauftemperatur? Splittgeräte, Monoblock, Invertertechnik? Monovalent, bivalent, monoenergetisch? Kühlen? COP und JAZ? Wärmepumpe und Photovoltaik? Was ist bei Planung und Projektierung zu beachten? Nutzerverhalten? … Michael Heiler verstand es bestens, uns nicht nur sicher durch die verschiedenen Facetten dieses Themas hindurch zu manövrieren, sondern uns immer wieder mitzunehmen und geduldig alle unsere Fragen zu beantworten. Vielen Dank an dieser Stelle nochmals für den spannenden und informativen Abend.
Michael Heiler hat freundlicherweise zugestimmt, die Folien auf unserer Homepage zu verlinken.



Am 12.03.2022 hatten wir die Gelegenheit, das Bürgerenergie-Nahwärmenetz in Mauer zu besichtigen.
Ein Thema unseres letzten Treffen am 21.Februar waren die Ergebnisse des letzten Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur für Wind- und Solarkraftwerke, deren Ergebnisse am 1. Februar bekannt gegeben wurden und im Detail auf den Seiten der Bundesnetzagentur nachgelesen werden können:
Beim nächsten Energietisch werden wir uns u.a. mit den Ergebnissen der jüngsten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde beschäftigen. Hierzu informiert die Bundesnetzagentur: Mit 133 Geboten und einer beantragten Gesamtleistung von 646 MWh war die Auktion mehr als dreifach überzeichnet (gemäß EEG-Deckel erhielten lediglich 200 MWh einen Zuschlag). Insbesondere durch geänderte Verordnungen gingen alleine 18 von insgesamt 32 Zuschlägen nach Bayern, ein Zuschlag nach Baden-Württemberg und die restlichen Zuschläge gingen in den Osten Deutschlands – eine staatlich gesteuerte und bedenkliche Ungleichverteilung. Der höchste Zuschlagswert der Juni-Ausschreibung lag bei 5,9 Cents/kWh PV-Strom. Zum Vergleich – für das britische Atomkraftwerksprojekt Hinkley Point C sollen für jede kWh Atomstrom anfänglich umgerechnet knapp 11 Cent vergütet werden – plus jährlichen Inflationsausgleich über 35 Jahre. Warum sind hier die lauten Protagonisten marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht zu hören?
Beim letzten Treffen haben wir uns mit den Ergebnissen des aktuellen Fahrradklima Tests für Bad Schönborn beschäftigt (
Vom 7. – 9. April 2017 finden in Kraichtal-Menzingen die “Energietage Kraichgau” statt mit Informationen, Vorträgen, vielen Ausstellern und Beratungsmöglichkeiten zu Heizwärme, Gebäudesanierung, Energieeinsparung, ernererbare Energien und E-Mobilität. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter
Beim letzten Treffen haben wir uns mit den steuerlichen Aspekten von PV-Anlagen auseinandergesetzt, die leider zunehmend komplizierter werden. Dabei haben wir z.B. erfahren, dass man bis zu 40 % des Anlagenpreises über den ‘Investitionsabzugsbetrag’ (§7g Abs. 1 EstG) bereits bis zu 3 Jahre vor dem Bau der Anlage absetzen kann. Oder dass in den fünf Jahren ab Inbetriebnahme zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 20 % ‘Sonderabschreibung’ (§7g Abs. 5 EstG) möglich sind. Heutige PV-Anlagen plant man sinnvollerweise so, dass ein möglichst großer Teil des produzierten Stroms selbst verbraucht wird, weil die Kosten für den Strombezug 2,5 – 3 mal höher sind als die Vergütung für eine eingespeiste kWh und zudem in der Zukunft von weiter steigenden Strompreisen auszugehen ist. Der Eigenverbrauch muss wie die eingespeiste Strommenge ebenfalls steuerlich behandelt werden. Dahinter steckt der Gedanke, dass – analog zur Mehrwertsteuer für vom Stromanbieter bezogenen Strom – für selbst erzeugten und verbrauchten Strom Umsatzsteuer zu entrichten ist. Zur Ermittlung gibt es wiederum drei unterschiedliche Ansätze, aus denen der niedrigste Wert als steuerliche Einnahme der PV-Anlage angesetzt werden darf.
Wir werden dabei über steuerliche Grundprinzipien von PV-Anlagen sprechen, wie z.B. die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs und die Abschreibung von Anlagen. Mit dem EEG 2017 wurden neue Verpflichtungen und Fristen festgelegt, die zu beachten sind. Beispielsweise mussten Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur bis zum 28. Februar über Anlagen mit Eigenverbrauch ab 7 kWp informiert werden. Wer das bisher versäumte, sollte es bald möglichst nachholen. Ein unverkennbares Muster der vielen EEG-„Novellen“, die praktisch im jährlichen Takt erfolgen, ist das stete Ändern der Regeln und das Hinzufügen weiterer formaler Erfordernisse. Ob das auch dem Zweck dient abzuschrecken, sei dahingestellt. Was man jedoch sicher sagen kann ist, dass der Betrieb privater PV-Anlagen zunehmend verkompliziert wird. Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. unter www.info-eeg.de/informationen.
Beim letzten Treffen hatten wir Erik Dammert von der Freiwilligen Feuerwehr zu Gast, der maßgeblich an der Erstellung eines Notfallkonzepts für unsere Gemeinde mitwirkt und vor kurzem auch hierzu dem Gemeinderat berichtete. Dabei geht es um Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger in Krisensituationen. Sie sollen die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung erhalten sowie wichtige Infrastrukturen und Funktionen wie z.B. Feuerwehr, Wasser- und Energieversorgung, Ernährung, medizinische Versorgung und Kommunikation sicherstellen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) plant und organisiert entsprechende Massnahmen auf Bundesebene. Sie stellen klar, dass auch die Bevölkerung ihren Beitrag zum eigenen Schutz leisten sollte und empfiehlt deshalb u.a., das jeder Haushalt einen Vorrat von Lebensmitteln für zehn Tage vorhalten soll. Die Empfehlungen des BKK sind in dem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ kurz und gut verständlich dokumentiert, der kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden kann (