Beitrag 27.02.2017


Wir werden dabei über steuerliche Grundprinzipien von PV-Anlagen sprechen, wie z.B. die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs und die Abschreibung von Anlagen. Mit dem EEG 2017 wurden neue Verpflichtungen und Fristen festgelegt, die zu beachten sind. Beispielsweise mussten Netzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur bis zum 28. Februar über Anlagen mit Eigenverbrauch ab 7 kWp informiert werden. Wer das bisher versäumte, sollte es bald möglichst nachholen. Ein unverkennbares Muster der vielen EEG-„Novellen“, die praktisch im jährlichen Takt erfolgen, ist das stete Ändern der Regeln und das Hinzufügen weiterer formaler Erfordernisse. Ob das auch dem Zweck dient abzuschrecken, sei dahingestellt. Was man jedoch sicher sagen kann ist, dass der Betrieb privater PV-Anlagen zunehmend verkompliziert wird. Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. unter www.info-eeg.de/informationen.

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