Beitrag 26.03.2017


Vom 7. – 9. April 2017 finden in Kraichtal-Menzingen die “Energietage Kraichgau” statt mit Informationen, Vorträgen, vielen Ausstellern und Beratungsmöglichkeiten zu Heizwärme, Gebäudesanierung, Energieeinsparung, ernererbare Energien und E-Mobilität. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.energiewende-regional.de/.

Im letzten Bericht hatten wir über den ‘Investitionsabzugsbetrag’ und ‘Sonderabschreibung’ für eine PV-Anlage geschrieben, die gleich zu Beginn während der Planung wichtig sind. Während des Betriebs muss auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer entrichtet werden. Die erforderlichen Informationen werden über eine Umsatzsteuererklärung angegeben. Hierzu wird zunächst die ‘unentgeltlichen Wertabgabe’ (§3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UstG) bestimmt. Das ist genau der Nettobetrag, den man an seinen Stromanbieter zahlen müßte, wenn man den eigenverbrauchten Strom von diesem gekauft hätte. Davon 19 % sind die Umsatzsteuereinnahmen aus dem selbstverbrauchten Strom. Merke: bzgl. der Umsatzsteuer ist es dem Finanzamt egal, ob man den verbrauchten Strom kauft oder selbst erzeugt. Um Ihnen den steuerlichen Sachverhalt näher zu bringen, planen wir beim nächsten Treffen am 12. April einen kleinen Vortrag mit Beispielrechnung. Gerne beantworten wir – soweit möglich – auch Ihre Rückfragen. Eine individuelle Steuerberatung ist aus juristischen Gründen jedoch nicht möglich.

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